Dr. Martin J. Krämer
2023-07-31 07:00:00
KRITIS wird immer dann zum Thema, wenn wieder einmal ein Hacktivisten-Kollektiv mit Cyberangriffen droht. Zuletzt waren solche Ankündigungen häufiger von Gruppen wie Killnet zu beobachten. KRITIS umfasst die Stromversorgung, den Transport von Gütern und Waren, die Versorgung der Bevölkerung mit Wasser, aber auch die Abfallentsorgung in Siedlungen. Als Antwort auf die zunehmende Bedrohung auf die KRITIS-Sektoren wurde auf europäischer Ebene mit der NIS-2 eine Richtlinie auf den Weg gebracht, die nun bis zum 17. Oktober 2024 von den nationalen Gesetzgebern in nationales Recht umgesetzt werden muss. Sie soll dann ab dem 18. Oktober 2024 gelten. Für Deutschland ist zu erwarten, dass das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 und die KRITIS-Verordnungen entsprechend überarbeitet werden. Ein erster Referentenentwurf für ein KRITIS-Dachgesetz und das IT-Sicherheitsgesetz wird noch vor der parlamentarischen Sommerpause 2023 erwartet.